Verpflichtung zur elektronischen Rechnung ab 01.01.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 1. Januar 2025 wird die  elektronische Rechnung (E-Rechnung) gem. EU Norm 16931 für alle innerdeutschen Geschäfte Pflicht.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung der E-Rechnung in Deutschland sind:

Das bedeutet, alle Unternehmen müssen ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen ausstellen und empfangen können. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass Papierrechnungen und „einfache“ PDF-Rechnungen bald nicht mehr erlaubt sind.

Das von emis verwendete Rechnungsformat erfüllt per Stand heute XRechnung und ZUGFeRD in den jeweils aktuellsten Versionen. Dieses Format ermöglicht eine automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung inkl. Einlesen in emis.

Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot für emis.e-rechnung an.

Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihr Unternehmen rechtzeitig und optimal für die bevorstehende Änderung aufgestellt ist.

Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der Rufnummer 07193 4869910 für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführer

Karg EDV-Dienstleistungen GmbH

Dorotheenweg 1
71560 Sulzbach an der Murr
Deutschland

+49 7193 48699-10
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