die E-RechV über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes
Das bedeutet, alle Unternehmenmüssen ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen ausstellen und empfangen können. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass Papierrechnungen und „einfache“ PDF-Rechnungen bald nicht mehr erlaubt sind.
Das von emis verwendete Rechnungsformat erfüllt per Stand heute XRechnung und ZUGFeRD in den jeweils aktuellsten Versionen. Dieses Format ermöglicht eine automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung inkl. Einlesen in emis.
Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot für emis.e-rechnung an.
Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihr Unternehmen rechtzeitig und optimal für die bevorstehende Änderung aufgestellt ist.
Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der Rufnummer 07193 4869910 für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführer
Karg EDV-Dienstleistungen GmbH
Dorotheenweg 1 71560 Sulzbach an der Murr Deutschland